Ziele und Aufgaben
 

Freiwilliges Arbeiten
Angestellte Mitarbeiter
Der Rat
Der Vorstand des
Aktivitätsfonds

Ziele und Aufgaben
Wirtschaftliche Übersicht

 

 

Das Institut ist eine rechtsfähige, gemeinnützige Einrichtung, die organisatorisch in zwei Fonds aufgeteilt ist: in den „Martinus-Idealfonds” und den „Martinus-Aktivitätsfonds”. Die auszuführende Arbeit wird von einer Reihe von Ausschüssen und Arbeitsgruppen wahrgenommen

 

Martinus-Idealfonds

 

Aufgaben

Der Martinus-Idealfonds ist ein gemeinnütziger Fonds, der die Verantwortung für das Urheberrecht des Gesamtwerks von Martinus hat. Die Ziele des Fonds sind:

  • Martinus’ Gesamtwerk unverändert zu bewahren, wie es von seiner Seite vorliegt,
  • über diese Werke zu informieren,
  • die Werke Interessierten zugänglich zu machen. u. a. durch Veröffentlichung, Übersetzungen und Unterricht sowie
  • Aktivitäten Zuschüsse zu gewähren, die diese genannten Ziele fördern.
 

Vorstand

Der Martinus-Idealfonds wird von einem Vorstand geleitet, der auf Wunsch von Martinus „Rat” genannt wird. Der Rat hat die übergeordnete Verantwortung für alle Aufgaben des Instituts. Der Rat besteht aus fünf Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Beim Ausscheiden von Mitgliedern ergänzt der Rat sich selbst. Keiner, abgesehen von Ratsmitgliedern, die Martinus selbst ernannte, kann mehr als sieben Jahre Stellvertreter und Ratsmitglied sein. Nach dem Ausscheiden ist ein Wiedereintritt nicht möglich. Siehe die heutigen Mitglieder des Rats.

 

Martinus-Aktivitetsfonds

 

Aufgaben

Der Martinus-Aktivitätsfonds ist für die praktische Ausführung der Aufgaben der Verlags- und Kurstätigkeit des Instituts verantwortlich. D. h.

  • für die Herausgabe, den Verkauf und den Versand von Martinus’ Werken und der Zeitschrift Kosmos sowie
  • der Abhaltung von Kursen, der Vermietung von Zimmern, Appartements und Häusern für die Kurse, den Betrieb des Restaurants „Terrassen” u. ä.

Da die Nutzer für diese Leistungen direkt bezahlen, hat der Fonds in der Regel den Status eines gewerblichen Fonds, der sich wirtschaftlich selbst tragen soll.

 

Vorstand

Der Aktivitätsfonds hat einen Vorstand von drei Mitgliedern, die nach den gleichen Regeln benannt und ausgewechselt werden wie oben beim Idealfonds erwähnt. Siehe die jetzigen Mitglieder des Vorstandes.