Freiwilliges Arbeiten
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Das Institut ist eine rechtsfähige, gemeinnützige Einrichtung, die organisatorisch in zwei Fonds aufgeteilt ist: in den „Martinus-Idealfonds” und den „Martinus-Aktivitätsfonds”. Die auszuführende Arbeit wird von einer Reihe von Ausschüssen und Arbeitsgruppen wahrgenommen |
Martinus-Idealfonds |
Vorstand |
Der Martinus-Idealfonds wird von einem Vorstand geleitet, der auf Wunsch von Martinus „Rat” genannt wird. Der Rat hat die übergeordnete Verantwortung für alle Aufgaben des Instituts. Der Rat besteht aus fünf Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Beim Ausscheiden von Mitgliedern ergänzt der Rat sich selbst. Keiner, abgesehen von Ratsmitgliedern, die Martinus selbst ernannte, kann mehr als sieben Jahre Stellvertreter und Ratsmitglied sein. Nach dem Ausscheiden ist ein Wiedereintritt nicht möglich. Siehe die heutigen Mitglieder des Rats. |
Martinus-Aktivitetsfonds |
Vorstand |
Der Aktivitätsfonds hat einen Vorstand von drei Mitgliedern, die nach den gleichen Regeln benannt und ausgewechselt werden wie oben beim Idealfonds erwähnt. Siehe die jetzigen Mitglieder des Vorstandes. |
