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(1591-1938) 
 
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"Die Zone der glücklichen Ehen"  1823. Wie wir nun gesehen haben, ist Verliebtheit oder die Liebe zum geliebten Individuum nicht so rein und selbstlos, wie sie anscheinend zunächst einmal empfunden wird. Wenn sie vom Geliebten erwidert und der Verliebte auch voll und ganz geliebt wird, so dass dieser zum höchsten Begehren des anderen wird, dann wird das Verhältnis vollkommen. Dann sind die zwei Wesen schon von Natur aus ein Ehepaar geworden, ob sie den Segen der geistlichen oder weltlichen Behörden haben oder nicht. Und solange dieses Verhältnis besteht, ist keinerlei sonstiger Einfluss auf das Zusammenleben nötig, ja, es gibt überhaupt keine Macht, die größer ist als eben die gegenseitige Verliebtheit oder die Paarungsliebe. Hier sind die vollkommenen psychischen Voraussetzungen für die weitere Fortpflanzung der Art, d.h. die Anschaffung und Erziehung der Nachkommen, vorhanden. Dieser vollkommene Paarungszustand ist bei den höher entwickelten Tieren allgemein vorkommend. Sie haben keine Obrigkeit und kein Rechtswesen zur Stärkung ihres Verhältnisses. Sie brauchen keine Heiratsurkunde oder juristische Sanktionierung, die garantiert, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen. Hier bei diesen Wesen befinden wir uns in der Zone der wahren Ehen, die wir "die Zone der glücklichen Ehen" nennen können. Hier wird der Himmel auf Erden erlebt.


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