Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Der "Völkerbund" als ein Gesetzes- und Rechtswesen ohne Polizei unter bewaffneten "Steinzeitwesen". Selbstlosigkeit als Grundwahl des Weltreiches |
101. Wir werden ja auch Zeuge dessen, daß die Entwicklung schon begonnen hat, schwache Tendenzen zu einer Weltobrigkeit zu schaffen.
Diese Tendenzen erscheinen heute unter dem Begriff "Völkerbund".
Aber dieser Bund ist bis jetzt allerhöchstens als ein "Embryo" eines Weltrechts zu betrachten.
Er besitzt nicht die Werte und hat deshalb keine wirkliche Macht hinter sich.
Er ist wie auch die Staatsmacht in sehr großem Ausmaß der "Geldmacht" unterworfen und ist damit ihr "Untertan" statt ihr "Herr".
Unter den Individuen (Nationen), für die er das "Rechtswesen" sein soll, ist er jedoch bislang nur ein schöner "Gedanke", ein "Papierabkommen", das nur innerhalb eines Gebietes respektiert werden kann, wo er nicht in das vermeintliche Eigentumsrecht der Individuen (Nationen) eingreift.
Bis jetzt ist er nur ein Gesetzes- und Rechtswesen ohne Polizei unter bewaffneten "Steinzeitindividuen" (Nationen) und kann also das Gesetz und das Recht nicht weiter praktizieren als innerhalb eines Gebietes, das nicht mit dieser Bewaffnung kollidiert.
Aber dies ist nur ganz natürlich.
Nichts wird erwachsen geboren.
Und eine so mächtige Realität wie eine Weltobrigkeit kann nur durch eine gradweise, steigende Entwicklung entstehen.
Es würde nichts weniger als eine Katastrophe für Tausende von Menschen bedeuten, wenn eine solche Realität an einem Tag entstünde.
Aber dies befreit natürlich keinen einzigen Erdenmenschen von der Pflicht, an einer möglichst schnellen Erschaffung eines solchen Weltgerichtshofs mitzuarbeiten.
Der obengenannte Bund oder solche Tendenzen, für die er Ausdruck ist, ist also der Anfang zu einer Weltobrigkeit und damit der Anfang dazu, alle Staaten der Welt zu einem Reich zu vereinen. Damit aber das Resultat der vorhin genannten Tendenzen oder ein solcher Bund wirklich ein Weltgerichtshof oder ein Weltrecht werden kann, müssen die Nationen, die ja die "Individuen" sind, für die er zum Gerichtshof werden soll, ihre Waffen an diesen Gerichtshof übergeben. Solange sie selbst eine bewaffnete Macht sind und ihre Obrigkeit oder ihr Gerichtshof eine unbewaffnete Macht ist, kann dieses Recht oder diese Obrigkeit ebensowenig Garantie dafür leisten, daß dem Gesetz und dem Recht Genüge geschehen kann, wie das allgemeine Gesetzes- und Rechtswesen innerhalb eines einzelnen Staates Sicherheit und Gerechtigkeit garantieren kann, wenn es ohne Polizei wäre und die Bürger bewaffnet wären. Aber so wie es hier den Bürgern verboten ist, Waffen zu tragen, werden die "Individuen" (Nationen) im Weltstaat auch daran gehindert werden, Waffen zu tragen. Nur die Selbstlosigkeit, repräsentiert in Form der Weltobrigkeit, des Gesetzes und Rechts, kann rechtmäßiger Herr über die Mordinstrumente sein. Damit dies jedoch geschehen kann, müssen sich die Einwohner in allen Ländern in Kontakt mit der Selbstlosigkeit begeben, d.h. mit dem "Internationalismus". Alle Entwicklung innerhalb der Erdenmenschheit wird sich also in Richtung des Internationalismus oder der Selbstlosigkeit formen, die allein die Grundlage bilden kann, auf der ein alles umfassendes göttliches Weltreich ruhen kann. |
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