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(1-288) 
 
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Die Gesellschaft der Erdenmenschen als einziger berechtigter Vermögensbesitzer und Arbeitgeber  107. Dank der Entwicklung der letzten Jahrhunderte hat sich jedoch der Kontrast zwischen den gehobenen und den niederen Ständen sehr verringert, und wir sehen, daß innerhalb der gehobenen Stände immer mehr Gestalten hervortreten, die edel und fleißig sind und zum Wohl der gesamten Gemeinschaft wirken, wie auch allmählich in gewissem Grade für die niederen Stände bessere Arbeitsbedingungen und freiere Verhältnisse als in der Vergangenheit entstanden sind. Aber dieser Ausgleich zwischen den niederen und gehobenen Ständen ist noch lange nicht zu Ende geführt und wird erst durchgeführt sein, wenn niemand mehr von diesen zwei Klassen existiert, was unter der großen Weltobrigkeit notwendigerweise eine Tatsache werden muß. Diese wird ja gerade kraft ihrer entwickelten Verwaltungsmacht, die ganz in Harmonie mit dem Gesetz fürs Dasein ist, dokumentieren, daß nur die Erdenmenschengemeinschaft allein die Werte besitzen kann und daß sie somit nicht von irgendwelchen einzelnen Wesen oder irgendwelchen anderen in Form von Aktiengesellschaften, Trusten, Handelsgesellschaften usw. existierenden Bruchstücken der Gesamtheit der Erdenmenschengesellschaft besessen werden können. Damit jedoch wird diese Obrigkeit ja außerdem dokumentieren, daß nur die Erdenmenschengesellschaft "Arbeitgeber" sein kann, während das einzelne Wesen absolut nur "Arbeiter" sein kann. Somit kann im vollkommenen Weltstaat kein Wesen zur Welt kommen, um sich dienen zu lassen, sondern nur um zu dienen.


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