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(1-288) 
 
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Eine parteiische Liebesfähigkeit  12. Unter einem Wesen mit einer parteiischen Liebesfähigkeit ist hier ein solches Wesen zu verstehen, dessen selbsterlebtes Erfahrungsmaterial noch nicht von einem solchen Charakter ist, daß es das Wesen als natürliche Anlage dazu instandsetzt zu sehen oder zu erfassen, daß keinerlei Manifestation existieren kann, ohne gleichzeitig ein Resultat eines niederen und ein Fundament eines höheren Manifestationszustands zu sein, und dabei an sich auch nicht existieren kann, ohne gleichzeitig identisch mit einem unentbehrlichen Moment in dem Prozeß zu sein, der "Entwicklung" heißt und der eine Bestätigung dessen ist, daß alles sehr gut ist. Da das Erfahrungsmaterial eines Wesens, solange es noch nicht die Erlebnisse enthält, die ihm beweisen, daß alles sehr gut ist, dessen Liebesfähigkeit reguliert, wird dieses Wesen genau nur in den Gebieten blühen und gedeihen, in denen sein Erfahrungsmaterial blüht und gedeiht. Aber das bedeutet wieder, daß das Individuum in einem solchen Fall in den Gebieten, in denen das Erfahrungsmaterial blüht, größere Liebe empfindet und damit eine größere Fähigkeit hat, Toleranz zu fühlen, als in solchen Gebieten, in denen es nur keimt, und es wird im Verhältnis hierzu nur imstande sein, sich gegenüber gewissen Erfahrungsgebieten des Daseins parteiisch oder mehr sympathisch gestimmt zu verhalten als gegenüber anderen.


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