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Die Staatsmacht  72. Wie vorhin gesagt, hat die helle Ausstrahlung des Schöpfungsprinzips sich während einer kleineren Zeitperiode geltend gemacht und hat als Folge hiervon ein entsprechendes Resultat hinterlassen. Dieses Resultat ist also eine Bekämpfung des tierischen Prinzips, das Macht zum Recht macht. Diese Bekämpfung hat sich zu einem System entwickelt, das sich in seiner hervortretendsten Form für uns unter dem Begriff "Staatsmacht" zeigt und deren äußerste Konsequenzen in Form des "Gesetzes- und Rechtswesens" zur Absicht haben, jedem Bürger Hilfe und Stütze zu geben, wo es um das Prinzip "Recht zu Macht zu machen" geht. Die Staatsmacht ist somit das gegenwärtige, grundlegende Resultat der hellen Ausstrahlung des "göttlichen Schöpfungsprinzips". Aber hier muß man bedenken, daß für den Staat, wenn er auch beabsichtigt, für jedes Wesen das Recht zu Macht umzuändern, dies doch noch ein Zukunftsproblem ist, das zu erfüllen er zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei weitem noch nicht richtig vermag. Großen Gebieten in der erdenmenschlichen Entfaltung des tierischen Lebensprinzips steht er vollkommen machtlos gegenüber, weshalb die Macht in entsprechendem Grad noch als Recht im täglichen Dasein der Wesen hervortritt. Dies hat dann wieder zur Folge, daß die Allgemeinheit in großem Ausmaß Macht statt Recht anstrebt.


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