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Die Staatsmacht und die Ereignisse  74. Da aber die Staatsmacht sich nur auf der Basis von vorausgehenden Erfahrungen entwickeln kann, müssen diese erst gemacht werden. Wenn solche Erfahrungen gemacht worden sind und sich im Widerspruch zu dem befinden, was zum betreffenden Zeitpunkt als Recht oder Moral angesehen wird, dann schafft die Staatsmacht neue Gesetze und Verbote gegen die Wiederholungen dieser Erfahrungen. Dies bedeutet aber wieder, daß sich die Staatsmacht in der Entwicklung ein Stück hinter den Ereignissen befindet.


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