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Das Fehlen einer Weltobrigkeit als Grundursache des erdenmenschlichen Leidenszustandes. Entwicklung einer Weltobrigkeit  98. Da die Erdenmenschen in Nationen zusammengefaßt sind und da jede der Nationen prinzipiell ein Individuum in einer gemeinschaftlichen, größeren Nation ausmacht und da diese noch keine wirkliche Regierung, kein Gesetzes- und Rechtswesen, keine Polizei besitzt und sich mit Hinsicht auf die Gesellschaftsordnung auf dem Entwicklungsniveau des Steinzeitvolkes befindet, aber dagegen in bezug auf tötende Waffen oder Eroberungsmittel die höchste Genialität repräsentiert, sind wir hier zum Kern oder zur Grundursache des erdenmenschlichen Leidenszustandes gekommen. Dieser Leidenszustand beruht also auf dem Fehlen einer höchsten Weltregierung, eines übervölkischen Gerichtshofs, einer allerhöchsten Obrigkeit, welche die Freiheit und das Recht zum Leben der einzelnen Nationen, der einzelnen Völker und der einzelnen Rassen wahrnehmen, beschützen und garantieren kann. Damit aber eine solche Obrigkeit, ein solches Rechtswesen bedeutungsvoll werden kann, muß es sich dazu entwickeln, in den Besitz der Werte zu kommen. Solange es die Werte nicht besitzt, hat es keine Macht und kann daher niemals "ein vollkommenes Recht" werden, sondern muß "ein Sklave der Macht" statt "ein Herr der Macht" sein. Ein Recht jedoch, das Sklave der Macht statt ihr Herr ist, kann niemals das Gesetz für das Dasein zur Erfüllung bringen, und die Erdenmenschen müssen somit ohne Harmonie und Weltfrieden sein, solange keine die ganze Erdenmenschheit repräsentierende Weltregierung existiert, welche die Werte besitzt und damit das "Recht mit der Macht vereint".
      Alle Kräfte der lichten Ausstrahlung des "göttlichen Schöpfungsprinzips" sind denn auch darauf ausgerichtet, die ganze Entwicklung sowohl auf dem materiellen wie auch auf dem religiösen Gebiet zu einer gemeinschaftlichen Basis, der Einheit hinzuführen. Und in dieser Entwicklung ist das Recht oder das gesamte Gesetzes- und Rechtswesen über die Welt, wie früher angeführt, zu dem gekommen, was wir die "Staatsmacht" nennen. Da die Staatsmächte wieder hauptsächlich nationale Einheiten oder Bereiche sind, zwischen denen es zuweilen große Klüfte, fehlendes gegenseitiges Verständnis und fehlende Zusammenarbeit gibt, bedeutet das also, daß das gesamte Gesetzes- und Rechtswesen der Erdenmenschheit noch aus einem Nebulosezustand oder aus verstreuten Partikeln besteht. Es ist eine Maschine, deren Räder noch nicht effektiv zusammengesetzt sind. Und wie eine Maschine nicht gebraucht werden kann, solange sie nicht zusammengesetzt ist, so kann auch das Gesetzes- und Rechtswesen so lange keine Harmonie, Sicherheit oder Frieden für die Erdenmenschen schaffen, wie seine einzelnen Teile, die Staatsmächte, nicht dazu vereint sind, "eine untrennbare, zusammenhängende, internationale Weltmacht, eine unübersteigbare Schranke für das Unrecht" zu sein und damit ein den ganzen Erdball umfassendes Friedensreich auf Erden zu garantieren.
      Der erste große Schritt zur Weltharmonie, zum Frieden auf Erden, wird die Entwicklung einer Weltobrigkeit sein. Gesetz und Recht können nie und nimmer eine Garantie für Gerechtigkeit, Frieden und Sicherheit sein, solange sie nur einen Gerichtshof für einzelne Wesen ausmachen. Sie müssen auch ein Gerichtshof für Nationen sein. Sie müssen entwickelt werden, die Nationen zu zwingen, ihre Verantwortung zu erkennen. Jede Nation ist ja ein Glied in der gesamten Existenzbedingung der Erdenmenschheit und kann rechtlich nicht mehr ohne Verantwortung für ihre Handlungsweise den anderen Nationen gegenüber sein.


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