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Lesen und suchen im Das Dritte Testament
   Ziff.:  
(289-638) 
 
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Das "Urbegehren" ist ein Resultat des vorausgehenden Erlebens oder Schicksals seines Urhebers. Da dieses Schicksal wieder nur kraft vorausgehenden "Urbegehrens" hat entstehen können – und so fort –, erhalten wir hier eine Bestätigung für das ewige Dasein des Wesens  556. Das erste auslösende Moment für Erleben oder für schöpferische Tätigkeit ist also das "Urbegehren". Dieses Begehren ist, wie schon gesagt, ein ewiges Begehren nach Leben und Erleben. Es ist das fundamentale Bindeglied zwischen dem Ich und den Manifestationen. Es verliert sich in "Etwas Nr. 1" hinein und ist das erste, was von hier aus als "Etwas Nr. 2" zu bezeichnen ist, und offenbart weiterhin seine Kraft als das tragende Element durch alle Details im "Etwas Nr. 3". Es ist, wie schon erwähnt, die Mutter aller Bewußtseinstendenzen oder Gedankenklimate und damit die Mutter des Lebens selbst.
      Das Wesen ist sich des "Urbegehrens" nicht direkt bewußt, da das Urbegehren an sich eine permanente Konsequenz der im Wesen führenden Automatfunktionen ist. Es ist also an sich eine Wirkung der vorausgehenden Erlebnisse, Manifestationen und des Schicksals seines Urhebers. Hätte sein Urheber, das Ich, einen solchen vorausgehenden Erlebniszustand nicht gehabt, hätte das "Urbegehren" unmöglich ausgelöst werden können. Wäre es einmal still gewesen, was sollte es dann in Gang oder in Bewegung gesetzt haben? Etwas, was still steht, kann nur mit Hilfe von Kraft oder Energie in Gang gesetzt werden. Aber Kraft oder Energie gibt es nicht außerhalb von "Etwas Nr. 2" und "Etwas Nr. 3", mit denen sie eben identisch sind. Das "Urbegehren" wird also von unten aus in Funktion gehalten, d.h. daß alle Erlebnisse und Zustände im jetzigen täglichen Leben eines Wesens die Ursache des kommenden Hervortretens oder Vorhandenseins dieses Urbegehrens im Bewußtsein dieses Wesens sein werden. Das jetzige "Urbegehren" des Lebewesens ist somit eine direkte Folge seines vorhergehenden Daseins oder Schicksals. Da aber dieses vorhergehende Schicksal unmöglich ohne ein vorher existierendes "Urbegehren" entstanden sein kann und dieses wieder eine Wirkung eines vorausgehenden Daseins ist und so fort, begegnen wir hier beim Analysieren des "Urbegehrens" einer unerschütterlichen Bestätigung des ewigen Daseins des Lebewesens. Das "Urbegehren" erzeugt "Schicksal" und das "Schicksal" erzeugt "Urbegehren", dies ist die ewige Analyse des Lebens. Jegliche Manifestation von Leben liegt somit in dem Teil des "dreieinigen Prinzips", das aus "X2" und "X3" besteht. Diese beiden "X" sind das Leben und Bewußtsein des "X1", d.h. sie sind eine ewige Eigenschaft des "X1".


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