Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Lebenssubstanz Nr. 2 – Hunger |
774. Über dieser Substanz existieren nur noch das Ich und dessen Überbewusstsein.
In diesem Überbewusstsein hat das "Urbegehren" wie gesagt seinen Ursprung und Hauptsitz.
Hier tritt es teils "materiell", teils "immateriell" auf.
Dass es "immateriell" ist, bedeutet also, dass es, wie wir schon gezeigt haben, in das "Nicht-Erschaffene" übergeht und damit identisch wird, gleich dem "Etwas Nr. 1" wird und hier keine weitere Analyse hat als die, dass "es ist".
In diesem Zustand bringt es noch nicht irgendeine Form von Leben zum Ausdruck.
Wir müssen deshalb unsere Beobachtung dort fortführen, wo es seine Mission als Ausdruck von Leben beginnt.
In seinem Hervortreten als "Urbegehren" stellt es das erste Empfinden von Leben des Ichs dar.
Dieses Empfinden kommt dem Ich in Gestalt dessen ins Bewusstsein, was wir "Begehren" nennen.
Dieses "Begehren" stellt wiederum eine Anziehung zu bereits existierenden Materien, Stoffen oder erschaffenen Dingen dar und wird als Wunsch, Sehnsucht oder Verlangen gespürt oder, mit anderen Worten, als all das, was unter den Begriff "Hunger" fällt.
Man muss hier verstehen, dass "Hunger" prinzipiell nicht bloß für rein materielle Nahrungsmittel gilt, sondern natürlich alles umfasst, was das Individuum in Richtung Materien zieht.
Wir wollen deshalb hier im "Livets Bog" den Ausdruck "Hunger" als Generalausdruck für jegliches Begehren benutzen.
Da das "Urbegehren" vom Überbewusstsein ausgehend nach unten durch das Unterbewusstsein als "Hunger" zur Wirkung kommt, wird diese Erscheinung, nach dem "Urbegehren", zu dem nächsten Ausdrucksmittel des Lebens. Wir wollen deshalb den "Hunger" hier als "Lebenssubstanz Nr. 2" registrieren. |
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