Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Die Individuen beider Geschlechter müssen die Bewunderung des jeweils anderen Geschlechts mit einer in diesem Geschlecht entstandenen neuen Interessensphäre teilen |
833. Der Erdenmensch verfügt also über eine Bewunderungsfähigkeit, die gänzlich jenseits seiner Fähigkeit liegt, die Wesen des anderen Geschlechts zu bewundern.
Wie bereits erwähnt, repräsentiert er somit in seinem Bewusstsein zwei ziemlich herausragende Wesensnaturen.
Von diesen beiden Naturen ist die Fähigkeit, die Wesen des anderen Geschlechts zu bewundern sowie mit ihnen ehelich zusammenzuleben, die ältere.
Sie ist ja vom Urzustand des Wesens, in dem sie die Interessensphäre des Wesens vollkommen beherrscht hat, ererbt.
Die andere Bewunderungsfähigkeit, die dem Individuum eine ganz neue Interessensphäre gegeben hat, ist etwas, was später dazugekommen ist.
Diese "neu" entstandene "Interessensphäre" kann also nicht umhin, eine konkurrierende Nebenbuhlerin des anderen Geschlechts um die Bewunderung und um die darauf beruhende Gunst und Anbetung ihres Urhebers zu sein.
Dass also die Bewunderungsfähigkeit des Wesens zugunsten der Bewunderung und Anbetung von etwas, das jenseits des anderen Geschlechts liegt, gespalten ist, kann dem Interesse des Wesens an diesem Geschlecht unmöglich genützt haben. Die Wesen dieses Geschlechts müssen sich also damit abfinden, nicht mehr die totale Bewunderung der Wesen des anderen Geschlechts zu besitzen. Das bedeutet wiederum, dass die Frau die Gunst des Mannes mit der in ihm entstandenen neuen Interessensphäre teilen muss, so wie der Mann auf die gleiche Weise die Gunst der Frau mit der in ihr entstandenen ähnlichen neuen Interessensphäre teilen muss. |
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