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(1053-1590) 
 
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Die übliche Ursache der unglücklichen Ehen  1204. Nein, die Ehe ist weit davon entfernt, eine Ausnahme zu bilden. Im Gegenteil, es zeigt sich sogar, dass sie in einem geradezu außerordentlichen Ausmaß immer mehr schwindet, bis sie nur noch eine Vergangenheits-Repetition ist. Wir sehen somit Menschen, die in ihren ganz jungen Jahren, ab der Kindheit bis ungefähr Ende zwanzig, außerordentlich stark ehelich eingestellt sind, die sich mit großer Kraft verlieben und nicht fassen können, dass etwas anderes genauso wichtig oder noch begehrenswerter werden könnte als ein eheliches Zusammenleben mit dem geliebten Menschen. Sie können überhaupt nicht begreifen, dass dieses Gefühl und diese Verbindung mit dem Geliebten nicht lebenslang oder sogar über den "Tod" hinaus anhalten sollten. Sie schwören denn auch einander bei ihrem Leben und ihrer Seele mit ihrer ganzen jugendlichen Kraft und Stärke "ewige Treue", um dann nach einigen Jahren des Zusammenlebens total unglücklich über das vorher so begehrte und unentbehrliche Zusammenleben zu sein. Dieses Phänomen wie auch viele andere liegen mitunter an dem Umstand, dass das junge Paar während des Zusammenlebens das reife Alter erreicht hat (ungefähr Ende zwanzig), wenn sich ihr wirklicher, im letzten Leben erreichter Entwicklungsstandard in der Interessenssphäre ihres aktuellen Lebens bemerkbar zu machen beginnt. Da diese Einwirkung nur auf neuen und unausgelebten mentalen Zuständen und den hierauf beruhenden starken unbefriedigten Begehren beruhen kann, verdrängt der Hunger nach einer Befriedigung dieser Begehren schnell die in der Mentalität vorhandenen, bereits ausgelebten oder gesättigten Interessen, die nur als Repetitionen vorhanden sein können. Diese bereits ausgelebten Phänomene können natürlich nicht dieselben Forderungen nach Aufmerksamkeit verursachen wie die unausgelebten oder unbefriedigten. Und die Repetitionen aus früheren Leben, die allesamt ursprüngliche zufriedengestellte Interessen sind, müssen deshalb beim Eintreten des ursprünglichen intellektuellen Standards im Bewusstsein des Wesens alle verblassen. Wenn das eheliche Interesse im Verlauf früherer Leben mehr oder weniger ausgelebt wurde und deshalb im jetzigen Leben nur eine Repetition ist, muss es in einem entsprechenden Umfang ebenfalls verblassen, wenn das Wesen auf seine wirkliche intellektuelle Höhe trifft. Und so haben wir die Situation vor uns, die sich bei dem genannten jungen Paar bemerkbar machte. Dass diese neue Interessenssphäre, die also im Bewusstsein des Wesens entsteht, während gleichzeitig andere Interessenssphären (die ausgelebten) plötzlich verblassen, das Wesen in Konflikt mit jenen Versprechen, Bindungen und Beziehungen bringen muss, die auf dem Weiterbestehen der nun verblassenden Interessen basierten, versteht sich von selbst. Und dieser Konflikt ist auch die übliche Ursache für die unglücklichen Ehen. Wo das eheliche Interesse im aktuellen Leben des Wesens nur eine Repetition eines in früheren Leben mehr oder weniger bereits ausgelebten oder gesättigten Begehrens ist, das verblassen muss, sobald das Wesen seine wirkliche intellektuelle Stufe erreicht, die unerbittlich ihr Recht fordert, dort kann die Ehe nur als ein mehr oder weniger künstliches Phänomen fortgesetzt werden, wenn nicht sogar die neuen Erfordernisse ein Zusammenleben vollkommen unmöglich machen.


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