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(1053-1590) 
 
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Die vollkommene Ehe  1207. Nein, eine Ehe ist ihrer tiefsten Analyse nach etwas anderes und mehr als die lose Verbindung, die in der Kirche oder im Rathaus mit staatlichem Segen für die heutigen jungen Paare autorisiert wird. Die vollkommene Ehe kann ausschließlich nur dort offenbart werden oder vorhanden sein, wo sie in jedem der beiden Partner eine absolut lebenslange gegenseitige Verliebtheit darstellt, wodurch sie auf ihre alten Tage genauso glücklich und unentbehrlich füreinander sind wie in den Jugendjahren, und wo das Zusammenleben damit zu lebenslangen "Flitterwochen" wird. Nur dann handelt es sich um die vollkommene, von Gott gestiftete Ehe oder ein vollkommenes Zusammenleben. Und dort, wo eine solche Ehe besteht, ist es nicht nötig, dass sie durch äußere, von anderen aufgestellte juristische oder kirchliche Formalitäten geschlossen oder abgestützt wird. Die Freude der Partner darüber, jeweils die alles überstrahlende Zufriedenstellung der gegenseitigen höchsten Anziehung zu sein, ist der vollkommenste seelische und körperliche Regulator, den es im Zusammenleben zweier Wesen überhaupt geben kann. Das ist die hundertprozentige Erfüllung des göttlichen Gebotes an "Adam" und "Eva", "ein Fleisch" zu sein.


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