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(1053-1590) 
 
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Der "Harem" als autorisierte Übertretung des sechsten Gebots  1213. Aber das o.g. Wachstum kommt nicht nur in den vielen Ehescheidungen zum Tragen, es offenbart sich auch in Form von "Polygamie" oder "Vielweiberei" und in deren Legalisierung unter dem Begriff "Harem". Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, ist in Wirklichkeit nur eine mithilfe der Überlegenheit des "Mannes" gegenüber der "Frau" arrangierte gesetzlich geschützte Autorisierung der "Untreue" und eine Unterminierung der absolut "vollkommenen Ehe". Wie soll ein solcher "Mann" sich an eine Ehefrau halten und mit ihr "ein Fleisch" sein? – Ein "Mann", der mehrere Ehefrauen hat, ganz gleich, ob es sich um nur zwei oder um 10, 20, 50, 100 oder vielleicht noch mehr handelt, ist ein in allerhöchstem Maße "gespaltenes" Wesen. Er muss sich zwischen diesen Ehefrauen aufteilen. Er kann also nur einen entsprechenden Bruchteil von sich selbst, d.h. von seinem Wesen und seiner ehelichen Liebe, an jede seiner Frauen geben. Aber das ist ja eben nicht dies, dass er in einem solchen Ausmaß, wie es das von der Natur gegebene göttliche Ehegebot verlangt, "fest bei seiner Ehefrau bleibt". Wie kann ein solches Wesen während eines Geschlechtsakts mit einer dieser Ehefrauen "ein Fleisch" mit all den anderen Ehefrauen sein? – Und wie soll jede dieser Ehefrauen "ein Fleisch" mit ihrem Mann sein, wenn er sich in diesem Augenblick in einem Geschlechtsakt mit einer anderen Frau befindet oder sich einer anderen Frau hingibt? – Dass diese Ehefrauen ‒ unter dem Druck eines hierfür von der Herde oder von ihrer Gemeinschaft aufgestellten passenden Moral- oder Machtgebots ‒ darauf dressiert sind, dazu keinen Ton zu sagen, und sich vielleicht sogar in einem gewissen Ausmaß daran gewöhnt haben, diese Umstände als etwas Selbstverständliches anzusehen, ändert nichts daran, dass die Natur dieser Situation eine autorisierte Übertretung des sechsten Gebots oder ein Bruch der natürlichen göttlichen Ehe ist.


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