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   Ziff.:  
(1053-1590) 
 
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Die Fähigkeit des Wesens, "Gerechtigkeit" zu erkennen, und seine Auffassung von Gerechtigkeit wird nicht von seinem Willen bestimmt  1242. Es gibt also eine innere Kraft im Wesen, die ein stärkerer Faktor ist als jedes äußere Verbot und jede äußere Machtmanifestation in Form von "Strafe" und "Terror". Dieser innere Faktor ist die mental-organische Struktur im Wesen. Sie ist ausschließlich durch die Erfahrungen, die Gewohnheiten und Neigungen entstanden, die das Wesen durch seinen Selbsterhaltungstrieb oder durch die äußere Wechselwirkung zwischen ihm selbst und der Natur erlebt und entwickelt hat. Diese Erfahrungen ‒ verwandelt in Fähigkeiten und Anlagen – sind natürlich das absolut unerschütterliche Fundament für den Charakter dieses Wesens und seine Auffassung vom Leben. Der Charakter und die Anlagen eines Wesens sind keine bloßen Augenblickslaunen oder ein vorrübergehender bloßer Willensakt des Wesens. Der Charakter oder die moralische Auffassung des Wesens und seine Sicht auf das Leben können ausschließlich nur durch das spezielle Schicksal oder die spezielle Wechselwirkung bestimmt werden, die sich zwischen dem Leben des Wesens und dem Leben seiner Umgebung geltend macht. Der Eindruck oder die Ansicht, die es von dieser Umgebung gewinnt, seine Erkenntnis dessen, ob diese Umgebung "böse" oder "gut" ist, wird nicht von seinem Willen bestimmt. Diese Umgebung wird vom Wesen als "böse" oder "gut" empfunden, ganz unabhängig davon, ob "das Wesen" sie so empfinden "will oder nicht". Etwas als "Gerechtigkeit" aufzufassen, ist somit an sich keine Frage dessen, ob "man das will" oder "nicht will", sondern vielmehr ausschließlich eine Frage der Fähigkeit zu spüren oder zu empfinden, was wiederum ausschließlich ein Resultat dessen ist, was man früher erfahren hat, was man erlebt hat, sowie ein Resultat der hierdurch entwickelten Fähigkeit zu denken und zu verstehen.


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