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   Ziff.:  
(1053-1590) 
 
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Jede Form von "unglücklichem Schicksal" ist die Wirkung eines "kosmisch-chemischen" Irrtums oder eines fehlerhaften Eingriffs in das "Gesetz von Ursache und Wirkung", dessen sich das betreffende Wesen schuldig gemacht hat, und kann somit keine "Strafe" vonseiten des Vorsehung sein  1263. Dadurch, dass somit alles an "Ursache und Wirkung gebunden" ist, ergibt sich die Möglichkeit zur Erschaffung von Mentalität oder Bewusstsein. Das besteht ja ausschließlich aus dem durch die Summe der Erfahrungen größeren oder kleineren Wissen über dieses "Gesetz von Ursache und Wirkung" und die durch dieses Wissen entwickelte Fähigkeit, sich mit diesem Gesetz in Übereinstimmung zu bringen. Dort, wo man Kenntnisse über die Auslösung der richtigen "Ursachen" für die "Wirkungen" hat, die man schaffen oder auslösen will, fühlt man sich "glücklich". Aber dort, wo dieses Wissen nicht ausreicht, um mit seiner Hilfe die richtigen "Ursachen" für die "Wirkungen" auszulösen, die man sich wünscht, werden also ganz andere "Wirkungen" offenbart als die, die man sich gewünscht hat. Dass diese "Wirkungen" keine Befriedigung der eigenen Sehnsucht sein können, versteht sich von selbst. Es ist aber nicht nur der Umstand, dass sie eine "Enttäuschung" sind, der das Schicksal verdunkelt. Sie können mitunter auch schrecklich schmerzhaft sein, ja, sie können im schlimmsten Fall dort, wo sie nicht direkt zum Tod oder Untergang des zeitweiligen Organismus und des physischen Daseins des Wesens geführt haben, eine lebenslange Invalidität bewirken. Dass ein solches Erlebnis kein "Racheakt" vonseiten der Vorsehung oder der Gottheit ist, leuchtet hier ein. Dass ein Wesen versehentlich "Salz" nimmt und glaubt, dass das "Zucker" ist, und deshalb die Wirkungen des "Salzes" anstatt des "Zuckers" erlebt, kann ja unmöglich eine "Strafe" oder "Rache" vonseiten der Vorsehung oder der Gottheit sein, vielmehr ist es ein bloßer "chemischer Irrtum", ein fehlerhafter Eingriff in das "Gesetz von Ursache und Wirkung" vonseiten des Wesens selbst. Die Vorsehung hatte ja das betreffende Wesen weder daran gehindert noch ihm verboten, "Zucker" zu nehmen. Der "Fehler" bestand also ausschließlich darin, dass das Wesen die falsche "Ursache" für die "Wirkungen", die es eigentlich wollte, ausgelöst hat.


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