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   Ziff.:  
(1053-1590) 
 
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Man machte den Ehepartner zu einem "Eigentum", das einem in Form eines "Trauscheins" urkundlich übertragen wurde  1314. Man betrachtete also die Ehe aus genau demselben Blickwinkel, wie man auch Güter oder Gold oder andere materielle Dinge betrachtete. Diese Dinge sind entweder "Privateigentum" oder aber sie gehören jemand anderem. Wenn es das eigene "Privateigentum" ist, ist also auf die eine oder andere Weise das "Eigentumsrecht" an dem Gegenstand legalisiert worden, sei es durch den Kauf zu diesem oder jenem Preis oder dadurch, dass einem der Gegenstand schlicht geschenkt wurde. Damit der Anspruch auf das "Eigentumsrecht" an dem Gegenstand "autorisiert" oder "rechtsgültig" sein kann, ist es erforderlich, beweisen zu können, dass man auf legale Weise entweder durch eine Schenkung oder gegen Bezahlung in den Besitz des Gegenstands gekommen ist. Wenn dieser Beweis erbracht ist, ist der Gegenstand das legale oder rechtmäßige "Eigentum". Aber das ist ja ganz genau dasselbe Prinzip wie das, durch das man die Ehe legalisiert und durch das man sein "Eigentumsrecht" am Ehepartner dort aufrechterhalten kann, wo die Liebe und damit seine Treue nicht länger vorhanden sind. Man hat also den Ehepartner schlichtweg als sein "Eigentum" legalisiert. Ein "Trauschein" ist also in Wirklichkeit nichts anderes als eine Art "Kaufvertrag", eine Art "Eigentumsübertragungsurkunde" über den anderen Ehepartner. Dass der Gegenstand ein Lebewesen ist, ändert nichts am Prinzip. Die "Eigentumsübertragungsurkunde" gewährt den gesetzmäßigen Anspruch auf gewisse Rechte an dem "Gegenstand" genau wie in jeder anderen Eigentumsangelegenheit.


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