Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Jenes Licht beginnt zu leuchten, das in Form des "Alten Testaments" zum Eingreifen einer göttlichen Hand in das Karmagesetz wurde und das die Vergeltung der ungehemmten rohen Barbarei und des Machtmissbrauchs mithilfe von Obrigkeit und Rechtswesen in aufgezwungene Bahnen lenkte |
1318. Zu diesem Zeitpunkt begann der Lichtstrahl in die irdische Sphäre hineinzustrahlen, der später in Form des "Alten Testaments" sein Licht bis in unsere Tage geworfen hat.
Dieser Lichtstrahl wurde zu den prophetischen Aussagen und Verheißungen, den Mosesgesetzen und der Moralausübung, die heute unser ganzes erdenmenschliches Dasein unter dem Begriff "Geschäft" dominieren.
Dieses Dasein beruht nicht mehr auf unverhohlener, gesetzlich erlaubter oder autorisierter "Selbstjustiz".
Es ist den Individuen verboten, sich gegenseitig zu ermorden, zu töten, sich zu rächen und zu bestrafen.
Diese Dinge sind einer "Regierung", einer "Obrigkeit" oder einem "Rechtswesen" überlassen.
Eine göttliche Macht hat also ihre helfende Hand gereicht ‒ hinunter in die Flammen der erdenmenschlichen "Hölle", um dort ihr Feuer zu löschen.
Und die Menschheit wurde eine Stufe höher hinauf zu den Zinnen der Liebe gehoben.
Dadurch, dass die Vorsehung also in das erdenmenschliche Mord- und Totschlagskarma eingriff und dessen Entfaltung oder Verlauf in begrenztere Bahnen zwang, sodass es, anstatt sich durch jedes einzelne der Individuen der Allgemeinheit frei entfalten zu können, in großem Ausmaß nur noch durch eine bestimmte autorisierte Behörde oder das sogenannte "Rechtswesen" zur Geltung kommen kann, musste das Dasein ganz selbstverständlich und natürlich in eine ganz andere Bahn einschwenken, sowohl was die Nationen als auch was die einzelnen Individuen der Allgemeinheit betrifft. Sie wurden also genötigt oder gezwungen, ihre Rachsucht und Mordneigung immer mehr im Zaum zu halten. Es wurde offensichtlich, dass sie, wenn sie andere töteten, durch die Obrigkeiten selbst getötet (mit dem Tode bestraft) werden würden, so wie auch dieselben Behörden bei anderen Gelegenheiten eingreifen konnten und die dem Nächsten gegenüber ausgelösten, unangenehmen Handlungen mit entsprechenden Unannehmlichkeiten (Strafen) für den Täter vergelten konnten. Wenn man sich also jetzt mit Macht etwas vom Eigentum des Nächsten aneignete, war das offiziell keine "Heldentat" mehr, jetzt war es vielmehr etwas, was als Gegensatz dazu verstanden wurde, nämlich als "Verbrechen". Jetzt war es "Raub". Und in einer solchen Situation würde man von den Behörden nicht nur gezwungen, das "geraubte" Gut zurückzugeben, sondern es würden einem auch gewisse Unannehmlichkeiten oder die sogenannte "Strafe" für das, was man begangen hatte, zugeteilt. Auf diese Weise dämmte die göttliche Hand also das Vergeltungsprinzip ein. Die Entfaltung des Karmagesetzes wurde in gewissem Umfang in von der Erdenmenschheit selbst autorisierte, bestimmte Bahnen gelenkt. |
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