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   Ziff.:  
(1053-1590) 
 
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Die Ehre dafür, dass man in der modernen Zivilisation die Gesellschaftsgesetze nur dort ungestraft übertreten darf, wo man die Übertretungen als "Notwehr" oder "Geschäft" tarnen kann, gebührt den Urhebern der Vorschriften und Ideale des "Alten Testaments"  1353. In dieser Zivilisation ist man also dahin gekommen, dass man nicht "totschlagen", "betrügen" oder "stehlen" darf, wie es ja den Gesetzen und Geboten des "Alten Testaments" oder der Eindämmung der "Wikinger-" oder "Berserkermoral" entspricht. Man ist also so weit darin gekommen, sich in diese Gebote einzuleben, dass sie nur dort "ungestraft" übertreten werden können, wo die Übertretung getarnt ist und als gesetzlich geschützte "Verteidigung" und "Geschäft" auftritt. In der Berserkermoral sind ja das Töten und die Plünderung fast in jeder Form und in jeder Situation absolut ruhmreiche Heldentaten oder Heldenhandlungen. Die moderne Zivilisation oder Kultur lässt solche Manifestationsformen nur in Situationen zu, in denen sie als "Notwehr" oder "Geschäft" dokumentiert werden können. Die Ehre für diese Verbesserung der Kultur oder Zivilisation gebührt also den Urhebern der Vorschriften und Ideale des "Alten Testaments".


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