Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Filme und Schauspiele über die Ehe mitzuerleben, ist dasselbe, wie eine Art Gerichtsszene mitzuerleben, in der es nur einen "Verteidiger" gibt, aber keinen "Ankläger", weshalb die Ehe durch diesen Film und dieses Schauspiel übertrieben verherrlicht wird | 1461. Aber ist eine Lobpreisung des ehelichen Glücks, die von einem solchen vorübergehenden erotischen Rausch ausgeht, vollkommen wahrheitsgetreu? ‒ Ist ein solches Wesen nicht allzu berauscht und damit ein allzu parteiischer Richter? – Ja, ist er überhaupt ein "Richter"? – Ist er nicht vielmehr bloß eine Art glühender "Verteidiger"? – Wer aber ist der "Ankläger" in dieser Sache? – Ja, gibt es überhaupt einen "Ankläger"? – Nein, der großen Allgemeinheit gegenüber gibt es keinen bedeutsamen "Ankläger" gegen die von einem glühend und glücklich verliebten oder erotisch berauschten Autor verfasste Lobpreisung der sinnlichen Liebe in Gestalt eines Schauspiels, Films, Romans oder Märchens. Die Aufführung eines solchen überschwänglichen Werkes in Form eines Films, Schauspiels usw. mitzuerleben ist im Prinzip dasselbe wie eine Art Gerichtsszene mitzuerleben. Das Publikum ist dann der "Richter", der über das Werk "urteilt". Der Autor ist der "Verteidiger". Das Schauspiel oder der Film ist sein "Plädoyer". Das Thema ist das "eheliche Glück" oder die "vollkommene Ehe". Hier hört die Gerichtsszene jedoch damit auf, einer echten juristischen Gerichtsszene zu gleichen, indem sie wie gesagt keinen "Ankläger" hat. Für den "Richter" (das Publikum) werden dadurch alle hellen Seiten der Sache beleuchtet, aber nicht eine der dunklen Seiten. Es ist ja die Pflicht des "Verteidigers", absolut nur hervorzuheben, was zu den guten Seiten des Angeklagten zählt, genauso wie es die Pflicht eines "Anklägers" ist, sich einzig und allein mit allem zu befassen, was die schlechten Seiten des "Angeklagten" enthüllen kann. Da diese beiden Wesen in einer juristischen Gerichtsverhandlung jeweils völlig unvoreingenommene Parteien gegenüber dem "Angeklagten" sind, können sie dem "Richter" gegenüber ein einigermaßen klares Bild der guten und der schlechten Seiten des "Angeklagten" darstellen. Und von diesen beiden Seiten ausgehend wird der "Richter" dann eine gerechte Einschätzung vornehmen, nach der er dementsprechend gerecht urteilen kann. Wenn es aber keinen "Ankläger" gäbe, würden nur die guten Seiten angeführt werden. Und wenn der "Richter" diese dann als grundlegendes Bild des "Angeklagten" oder der Sache, in der er Recht sprechen soll, akzeptiert, dann wird dies ja ein falsches Bild ergeben oder ein Bild, das die Sache weit schöner und positiver darstellt, als sie in Wirklichkeit ist. Wenn aber keine der schlechten Seiten des Wesens herangezogen wird, kann ja auch von "Gesetzesübertretungen" oder strafbaren Handlungen keine Rede sein, selbst wenn der Betreffende ein noch so großer "Verbrecher" ist. Und das "Urteil" müsste dann unweigerlich "nicht schuldig" lauten, was wiederum "Freispruch" bedeutet. Was würde man sagen, wenn eine solche Rechtspraxis in der Realität vorkommen könnte? – Ja, wäre man nicht in allerhöchstem Maße entrüstet? – Und würde die Gesellschaft nicht in Anarchie und Gesetzlosigkeit versinken? – Ein Rechtswesen ohne Ankläger kann ja niemals etwas anderes sein als die Parodie seiner selbst. Wenn aber eine Rechtspraxis nach diesem Prinzip so lächerlich und gesellschaftsschädlich wirken würde und eine Parodie der Gerechtigkeit oder wirklichen Logik wäre, warum sollte diese Praxis in anderen Zusammenhängen dann nicht in gleicher Weise wirken? – Warum sollten nicht dieselben Umstände gelten, wenn es sich um eine "Rechtsszene" handelt, wie es eine Filmvorführung oder ein Schauspiel in Wirklichkeit ist? – Hier akzeptiert die Allgemeinheit in einem übermäßigen Umfang unzählige "Rechtsszenen", in denen einzig und allein vom Blickwinkel des "Verteidigers" aus "geurteilt" wird, weil es überhaupt keinen "Ankläger" in dieser "Rechtsszene" gibt. Alle "Urteile" werden doch hier auf "nicht schuldig" lauten müssen. Dem "Richter", d.h. dem Publikum, werden nur die allerschönsten rosaroten oder hellen Seiten der "Sache" oder des "Themas" (d.h. des ehelichen Zusammenlebens) präsentiert, also die Seiten, die die überdimensionierte Freude des Autors über seinen vorübergehenden Erwerb einer für ihn besonders passenden sexuellen Partnerin zum Ausdruck bringen und ihm als Inspiration dienen. In einem solchen erotischen Rausch malt er sich eine überdimensionierte Vorstellung vom großartigen Idyll der Ehe aus: wie das junge Paar, der "Held" und die "Heldin", nach vielen Widrigkeiten mit Schurken, Rivalen und engstirnigen Eltern, veralteten Traditionen und religiösem Fanatismus usw. usw. schließlich zueinanderfindet und sich "ewige Treue" schwört, viele Kinder bekommt und bis ans Ende seiner Tage glücklich ist. |
Kommentare bitte an das Martinus-Institut senden.
Fehler- und Mängelanzeigen sowie technische Probleme bitte an Webmaster senden.
Seitenübersicht