Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Wann es das Richtigste sein wird, "Empfängnisverhütung" und "Schwangerschaftsabbruch" zu unterstützen | 1478. Da diese Art der Geburt höchst unnatürlich und zugleich sowohl für die Mutter als auch für das Kind mehr oder weniger lebensgefährlich ist und im schlimmsten Fall für beide den Tod zur Folge haben kann, ist das Problem hier unumgänglich die Frage, was die vollkommenere Lösung ist: die "Empfängnisverhütung" oder derartige Organismen zerstörende oder lebensgefährliche unnatürliche Geburten? – Muss die Antwort hier nicht die sein, dass es in allen Situationen, in denen es im höchsten Maße unnatürlich ist, Kinder zu gebären, das absolut Richtigste ist, dass die Frau nicht geschwängert wird bzw. dass sie sich nicht schwängern lässt. Ist die Frau erst einmal schwanger, dann ist die nächste Frage, ob es besser ist, die Schwangerschaft abzubrechen oder sie bestehen zu lassen, wodurch die Frau dann den höchst unnatürlichen, lebensgefährlichen oder zerstörerischen Geburtsprozess durchmachen muss. Die Antwort muss hier in erster Linie davon abhängig sein, ob die betreffende Frau trotz all dessen die Geburt unbedingt will. Aber damit es moralisch sein kann, dass ein solcher Wunsch erfüllt wird, darf diese Wunscherfüllung nicht mit dem Risiko verbunden sein, dass die eventuell vorhandenen anderen Kinder aus der Ehe mutterlos werden, der Ehepartner zum Witwer wird und damit eine harmonische und glückliche Ehe und ein gutes Zuhause zerstört werden. Es ist nicht der Sinn des Lebens, dass die Geburten neuer Erdenmenschen die Mutter das Leben kosten oder dass das bis dahin harmonische und liebevolle Zusammenleben zweier Wesen durch ihren Tod zerstört wird. Wenn das der Preis für die Fortsetzung der Schwangerschaft oder ihr Resultat ist, dann wird diese Schwangerschaft ja zu einem Nachteil für die Gesellschaft und dies insbesondere dadurch, dass für den Fötus, wenn er auf die eine oder andere Weise einen unnatürlichen Geburtsprozess durchmachen muss, leicht das Risiko bestehen kann, dass er in einem größeren oder kleineren Maße geschädigt, behindert oder invalide wird. |
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