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(1591-1938) 
 
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Ehen, die mehr auf dem ökonomischen Prinzip und anderen Erscheinungen basieren als auf dem eigentlichen Paarungsprinzip  1825. Beobachten wir die Kulturmenschen, dann sehen wir, dass unter den größten künstlerischen Schöpfern, Filmstars, Schriftstellern, Bildhauern und Malern beiderlei Geschlechts, die von den Ehepartnern ökonomisch unabhängig sind, Ehescheidungen in Mengen vorkommen. Dass in der breiten Öffentlichkeit noch mehr Ehescheidungen vorkämen, wenn die Eheleute nicht ökonomisch von einander abhängig wären, ist natürlich klar. Die ökonomische Abhängigkeit vom Ehegatten, in der sich die meisten Frauen in der Ehe befinden, halten viele davon ab, eine gewünschte Scheidung zu beantragen. Eine solche Scheidung bedeutet ja oft, dass die Frau, die sich mitunter im vorgeschrittenen Alter befindet, Arbeit, d.h. eine Anstellung als untergeordnetes Wesen, als Putzfrau, Fabrikarbeiterin oder Büroangestellte suchen muss, je nach den eventuellen Qualifikationen, die sie besitzt. Und die Sache wird noch unsicherer und zweifelhafter, da die Arbeitslosigkeit in Friedenszeiten faktisch ein beständiges Gespenst ist, das bewirkt, dass die Wesen der älteren Generationen natürlich keine großen Chancen haben, eine Arbeit zu finden, solange es junge Menschen genug gibt, die die freien Arbeitsstellen belegen oder besetzen. In einer solchen Situation ziehen wohl etliche Ehefrauen es vor, lieber in der Ehe zu bleiben, selbst wenn das Zusammenleben als Ehe betrachtet längst zur Ruine geworden ist. Dass es Tausende solcher Ehen gibt, die in Wirklichkeit in der so hoch gepriesenen modernen Zivilisation und Kultur nur noch eine Ruine dessen sind, was sie einst waren, dürfte wohl als allgemeine Tatsache gelten. Dass der Ehemann, aufgrund seiner weiterhin fortdauernden vollständigen oder teilweisen Unterhaltspflicht der geschiedenen Ehefrau gegenüber, in vielen Situationen ebenfalls davor zurückschreckt, eine erwünschte Scheidung einzuleiten, und es vorzieht oder geradezu gezwungen ist, in der Ehe zu bleiben, dürfte wohl ebenfalls als allgemeiner Sachverhalt betrachtet werden. Man versteht also hier, dass die Anzahl von Scheidungen, die statistisch als Norm angegeben wird, keineswegs alle die Ehen umfasst, die in Wirklichkeit psychisch oder geistig bereits aufgelöst sind, die aber aufgrund erzwungener ökonomischer Maßnahmen und aus Rücksicht auf die ehelichen Kinder aufrechterhalten werden.


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