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   Ziff.:  
(1591-1938) 
 
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Das Gebot der Nächstenliebe und das der Ehe sind an die speziell entwickelten Menschen zweier Epochen gerichtet  1847. Wird es also aufgrund des Obigen nicht zu einer Tatsache, dass das Gebot der Ehe und das der Nächstenliebe Ausdruck für zwei große, höchst verschiedene Entwicklungsepochen sind, deren Wesen unmöglich dem gleichen fundamentalen Lebens- und Kulturgesetz unterstellt sein können? – Macht das Gebot der Ehe nicht das Gesetz oder das Fundament einer besonderen Kultur- oder Erlebnisepoche aus, und ist das Gesetz der Nächstenliebe nicht auf die gleiche Weise das Fundament einer anderen besonderen Lebens- und Kulturerlebnisepoche? – In der einen Epoche sind die Ehe und ihre Fortpflanzungsmethode das höchste Empfinden von Leben, ja, wie wir bereits gezeigt haben, das Paradies oder ein Strahl vom Himmel mitten im Mittwinter oder der Nachtzone des Spiralkreislaufs. In der anderen Epoche hat das Gebot der Ehe seine Machtstellung verloren, andernfalls könnte diese Epoche unmöglich entstehen, da das totale Erfüllen des Gebots der Ehe das Erfüllen jenes Gebots der Nächstenliebe verhindert, das bedingt, dass alle geliebt werden sollen, nicht einzig und allein mit ein wenig erlernter Höflichkeit oder Bildung, sondern mit einer Liebe, die sich mit jener Liebe messen kann, mit der man sich selbst liebt. Man soll also in Wirklichkeit jegliches Mitwesen mit demselben Interesse beschützen, pflegen, behüten und ihm helfen, mit dem man dies für sich selbst tut.


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