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(1591-1938) 
 
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Dass der Mensch vom Gesetz des Dschungels Gebrauch macht, ist ein Verbrechen  1865. Wie bereits erwähnt, ist der Gebrauch des tierischen Dschungelgesetzes zwar eine gewisse Schutzmaßnahme, eine Art Werk der Barmherzigkeit, bei dem unintellektuellen Tier, das nur auf diese Weise seinen kranken Kameraden oder Mitwesen helfen kann, aber der Mensch ist kein Tier in Reinkultur. Er ist nicht unintellektuell. Er ist nicht so arm oder primitiv, dass er keine anderen Hilfsmittel hat, mit denen er in einem weitaus größeren Ausmaß gegen die von der Herde abweichenden Wesen Barmherzigkeit ausüben könnte. Deshalb wird das Anwenden des tierischen Gesetzes des Dschungels innerhalb des menschlichen Gebiets in keinerlei Form natürlich sein, sondern ist mehr oder weniger ein Übertreten des Gesetzes der Nächstenliebe oder des fünften Gebots: "Du sollst nicht töten". Was für das Tier ein Einhalten des Gesetzes der Nächstenliebe ist, ist also eine Übertretung dieses Gesetzes, wenn es sich um den Menschen handelt. Das Tier kann der Invalidität der Kameraden oder der Mitwesen nicht anders abhelfen als eben durch die Hilfe zum Sterben. Aber der Mensch hat eine ganz andere, hervorragende Fähigkeit, seinen schwer verletzten Mitwesen helfen zu können. Er kann in einem größeren oder kleineren Ausmaß die Natur der Invalidität verstehen und dementsprechend dazu beitragen, für die schlimmsten Behinderungen oder Störungen Abhilfe zu schaffen. Wenn der Mensch es deshalb nicht versucht, seine kranken Mitwesen zu verstehen und ihnen mit dem äußersten Scharfsinn seines Verstandes zu helfen, sondern sie blindlings allen möglichen Leiden ausliefert, d.h. der Antipathie, Verleumdung und Verfolgung der Herde, dann handelt er gegen die Gesetze der Natur. Sein Hervortreten wird daher geringer als das des Tieres. Dieses psychisch minderwertige Auftreten kann deshalb rechtmäßig als "unmenschlich" bezeichnet werden. Diese niedrige Gesinnung des Erdenmenschen beseelt in besonderem Grad die gemeinsten Dünste und stinkenden Nebelbildungen des Klatsches.


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