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   Ziff.:  
(1591-1938) 
 
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Die sexuelle Auslösung ist ein kulminierender Zärtlichkeitsakt und die Sexualorgane sind Zärtlichkeitsorgane  1920. Wenn dieser gegenseitige Sexualakt eine so bedeutende Wollust oder ein Empfinden von kulminierendem Behagen bewirken kann, dann ist das natürlich besonders auf die speziell für diesen Akt erschaffenen oder entwickelten Organe zurückzuführen. So wie jedes Wahrnehmen oder jede Sinnesempfindung nur durch einige, für jede Art des Wahrnehmens besonders geeigneten, Organe stattfinden kann, kann der sexuelle Kulminationsakt auch nur durch die dazu speziell entwickelten und geeigneten Sinne oder Organe wahrgenommen oder erlebt werden. Diese Organe sind es, die wir als "Geschlechtsorgane" bezeichnen. Da das Wesen durch diese Organe sein allerhöchstes Empfinden von sowohl physischem wie psychischem Wohlbefinden erhält, ja sogar die Kulmination von Wohlbehagensgefühl oder Seligkeit erlebt, sind diese Organe also die allerhöchsten existierenden Sinneswerkzeuge. Ebenso wie die Augen Sinnesorgane für Licht und die Ohren Sinneswerkzeuge für Geräusche sind, sind die Geschlechtsorgane Sinneswerkzeuge zum Wahrnehmen des allerhöchsten Seligkeitserlebens oder für die Kulmination des Lebenserlebens selbst. Da dieses Seligkeitsgefühl mittels der Geschlechtsorgane seine wirklich normale Kulmination nur mit Hilfe der Berührung der entsprechenden Organe eines Wesens des anderen Geschlechts erreichen kann und diese Berührung in ihrem völlig normalen Verlauf sich in einem allerhöchsten Gefühl von Behagen auslöst, das psychisch im Auslösungsmoment zu einer kulminierenden Sympathie für den anderen und physisch zur Kulmination von physischem Wohlbehagensgefühl wird, wird dieser Sexualakt also im Auslösungsmoment zu einem Liebesakt, in dem alle die auslösenden Einzelheiten kulminierende Zärtlichkeit sind. Die Geschlechtsorgane treten also hier im wahren Sinne als spezielle Zärtlichkeitsorgane in Erscheinung.


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