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   Ziff.:  
(2396-2664,E) 
 
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Wenn das Böse nicht existierte und wenn die Lebensgesetze nicht übertreten werden könnten  2465. Unsterblichkeit ist dasselbe wie ewiges Lebenserleben. So ist an die ewige Existenz des Ichs der Lebewesen eine ewige Lebenerlebensfähigkeit geknüpft. Dass diese Fähigkeit überhaupt eine Lebenerlebensfähigkeit sein kann, ist also dadurch bedingt, dass in ihr zwei Erlebens- und Schöpfungsmöglichkeiten vorkommen, nämlich die Erschaffung und das Erleben "des Bösen" und die Erschaffung und das Erleben "des Guten". Wenn zwei solche Erlebensformen stattfinden können, ist das dem Umstand zu verdanken, dass alle Bewegungen und die hierauf beruhenden Schöpfungen oder Manifestationen im ganzen Universum auf eine solche Weise gesetzmäßig sind, dass sie, wie gesagt, im Endergebnis zur Freude und zum Segen für Lebewesen werden. Aber gleichzeitig ist den Wesen in ihrer Lebensweise die Möglichkeit gegeben, gegen diese Gesetzmäßigkeit im Weltall zu verstoßen. Dann wird ihre Handlungsweise in Disharmonie mit der Logik kommen, die den Segen und die Freude der Endergebnisse schafft. Das Erleben des Lebens wird dann in entsprechendem Umfang voller Enttäuschungen, Sorgen, Bitterkeit, Hass und Zorn oder allem, was die sogenannten "unglücklichen Schicksale" oder, wie gesagt, "das Böse" verursacht. Wenn aber den Menschen diese Möglichkeit nicht gegeben wäre, gegen das Gesetzsystem der Weltordnung zu handeln, würde sich kein Wesen wie ein selbstständiger und freier Mensch fühlen können. Wenn es nur "das Gute" manifestieren könnte, wenn es nur die Lebensgesetze erfüllen könnte, gäbe es überhaupt keine Möglichkeit dafür, dass das Wesen überhaupt eine Form von Willen haben könnte. Es würde alles blind automatisch ausführen, ganz davon abgesehen, dass es überhaupt keine Möglichkeit für das Lebenserleben, für Manifestation oder Schöpfung hätte. Wenn das Lebensgesetz nicht übertreten werden könnte, würde es ja gar nicht existieren. Ein Gesetz, das nicht übertreten werden kann, ist kein Gesetz. Die Lebensform würde dann eine Realität sein, die unmöglich geändert werden könnte. Bei einer Lebensform, die unmöglich geändert werden kann, brauchte man dann kein beschützendes Gesetzsystem oder kein Gebot gegen diese Änderung zu haben. Eine Änderung, die nicht existiert, braucht nicht beschützt zu werden. Aber nun existiert also ein solches umfassendes Gesetzsystem, auf dem das ganze Erleben des Lebens beruht und ermöglicht wird.


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