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Unterstützung durch ein Testament
 

Wenn Sie das Martinus-Institut in Ihrem Testament bedenken möchten, wäre das auch für die zukünftige Arbeit mit der Vermittlung von Martinus’ Analysen ein willkommener Beitrag. Siehe Näheres im Folgenden:

Ein Testament gibt Sicherheit
Es ist immer gut, ein Testament zu verfassen. Damit sichern Sie, dass Ihr hinterlasssenes Hab und Gut genau so verteilt wird, wie Sie es wünschen. Es ist auch gut, nach einer Zeitspanne zu überprüfen, ob das eigene Testament immer noch den Wünschen entspricht, die man hat. Die Erfahrungen zeigen, dass die Erbschaft in sehr vielen Fällen dem gewünschten Zweck nicht gerecht werden kann. Die Ursache kann sein, dass kein gültiges Testament vorliegt – es kann aber auch hereinspielen, dass sich die familiären und gesellschaftlichen Verhältnisse geändert haben oder dass man die letzten Änderungen des Erbschaftsgesetzes nicht beachtet hat.

Wenn kein Testament vorliegt, wird das Erbe an die Angehörigen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verteilt. Wenn es nach diesen Bestimmungen keine Erben gibt, fällt das Erbe automatisch an den Staat.

Wie wird ein Testament formuliert?
In den meisten Fällen ist es sehr einfach, ein Testament zu erstellen. Das Gesetz legt einige wenige, aber dafür
wichtige Regeln fest, wie das Testament formuliert werden muss. Das ist notwendig, um sicherzustellen, dass es eindeutig und rechtskräftig ist. Darum empfehlen wir, juristische Hilfe hinzuzuziehen.

Wenn Sie ein Erbe für die Arbeit des Martinus-Instituts hinterlassen möchten, müssen Sie den Namen unseres gemeinnützigen Fonds angeben und sicherheitshalber bitte auch unsere Registernummer:

"Fonden Martinus Åndsvidenskabelige Institut" (Fonds Geisteswissenschaftliches Martinus-Institut)
Mariendalsvej 94
DK-2000 Frederiksberg
Dänemark
CVR-Nummer 19961486

Wenn Sie nicht verheiratet sind und weder Kinder noch andere gesetzliche Erben haben, sind die Bestimmungen sehr einfach. Sie können frei darüber verfügen, wen Sie als Erben einsetzen oder wem Sie ein Vermächtnis hinterlassen möchten. Hierbei können Sie den "Fonden Martinus Åndsvidenskabelige Institut" berücksichtigen, wenn das Ihr Wunsch ist.

Wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben, müssen Sie natürlich dafür sorgen, sie in Ihrem Testament so zu berücksichtigen, wie Sie es wünschen. Im Erbschaftsgesetz gibt es Bestimmungen, mit welchem Anteil des Erbes die näheren Angehörigen mindestens berücksichtigt werden müssen – der sogenannte Pflichtteil.

Wenn Sie bei dem Erbe außer der Familie und eventuellen anderen Zwecken den "Fonden Martinus Åndsvidenskabelige Institut" berücksichtigen möchten, brauchen Sie das nur im Testament mit einem bestimmten Prozentsatz des hinterlassenen Erbes oder evtl. mit einem konkreten Betrag anzugeben. Das Wichtigste ist natürlich, dass Sie sicherstellen, dass das Erbe genau so verteilt wird, wie Sie es wünschen.
Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie sich an einen Notar wenden und ein sogenanntes ”notarielles Testament” errichten. Das kann entweder Ihr persönliches Testament oder ein gemeinsames Testament mit Ihrem Ehepartner sein, wenn Sie das wünschen. Der Notar kann helfen, Ihre Wünsche so eindeutig und klar nach juristischen Spielregeln zu formulieren, dass keine Zweifel über ihre Rechtsgültigkeit entstehen werden. Indem man das Testament beim Amtsgericht/Notar hinterlegt, sichert man automatisch, dass es nach dem Todesfall geöffnet wird und in Kraft tritt.

Wenn Sie besondere Fragen über die Erbschaftsverhältnisse klären möchten, kann es auch relevant sein, einen eigenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Wir möchten erwähnen, dass in Deutschland auch die Möglichkeit besteht, nur ein eigenhändiges unterschriebenes Testament zu verfassen und zu hinterlassen. Es werden einige besondere Forderungen an die Form eines solchen Testaments gestellt. Der gesamte Inhalt muss deutlich mit Ihrer eigenen Handschrift niedergeschrieben sein, einschließlich vollem Namen, Adresse, Datum, Ort und einer eindeutigen Unterschrift. Wenn diese Forderungen nicht erfüllt sind, ist das Testament ungültig. Um unnötige Unsicherheiten zu vermeiden, empfehlen wir doch stattdessen die erwähnte Form eines notariellen Testaments. 

Wenn Sie bereits ein Testament errichtet haben und den "Fonden Martinus Åndsvidenskabelige Institut" als neuen Erben hinzufügen möchten, ist es nicht notwendig, das ganze Testament zu ändern. Sie können einen einfachen Zusatz zu dem bestehenden Testament machen, der auf die gleiche Weise formuliert und unterschrieben ist, wie das Haupttestament, entweder notariell oder als eigenhändiges Testament.

Behandlung von Erbschaften im Institut
Im Institut werden Erbschaften vom Rat bearbeitet, der juristischen Beistand hat. Er versucht, die Ausgaben für das Nachlassverfahren so gut wie möglich zu begrenzen.

Wir respektieren, dass viele Martinus-Interessierte wünschen, ihr Testament und ihre Erbschaftsverhältnisse vertraulich zu behandeln. Darum veröffentlichen wir keine Namen von Personen, die das Institut in ihrem Testament bedenken. Wir sorgen auch dafür, dass Auskünfte zu Testamenten und Erbschaften von damit betrauten Mitarbeitern gegeben werden, die sich insbesondere mit diesen Fragen beschäftigen. 

Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie Fragen an das Institut zu Testamenten und Erbschaften haben.