Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Beisetzung - Inhaltsverzeichnis |
111. Kapitel |
| Die "Kunstwerke" des Pflanzenwesens |
Das Pflanzenwesen ist in der Spirale nicht so weit fortgeschritten wie der Mensch und kann deshalb nicht wie dieser Realitäten hervorbringen, die in fremden Materien erschaffen sind.
Während der Mensch seinen Schöpfungsdrang also in fremden Materien ausdrücken kann, steht der Pflanze nur ihr eigenes "Fleisch" und "Blut" als Material für ihre "Kunstwerke" zur Verfügung.
Der Bildhauer kann in Marmor und Granit schöpfen, der Maler mit Farben und Leinwand und der Handwerker mit den in seinem speziellen Fach geltenden Materialien.
Da diese von Menschen hervorgebrachten Kunstwerke in selbstständiger Materie außerhalb der fleischlichen Körper ihrer Urheber erschaffen sind, haben sie den Vorteil, dass sie "gepflückt" werden können, d.h. von ihren Urhebern getrennt, verschenkt, von anderen Wesen versetzt werden können, ohne den Tod oder eine Verstümmelung ihres Urhebers zu bedeuten, was natürlich für die "Kunstwerke" des Pflanzenwesens, d.h. die Blüten, unmöglich ist, da diese ja aus einem Teil des eigenen Körpers, des Fleisches und Blutes ihres Urhebers bestehen.
Während es für den wahren Künstler, sei er Bildhauer, Maler oder Handwerker, ein Genuss ist, dass Mitwesen seine Erzeugnisse in so großem Ausmaß bewundern, dass sie sich diese auf gebührende Weise aneignen und daran erfreuen, ist eine gleichrangige Bewunderung mehr oder weniger verstümmelnd oder tödlich für die Pflanze, wenn man hier, was ja recht allgemeingültig ist, das "Kunstwerk" vom Urheber trennt und somit dessen fleischlichen Körper zerlegt. |
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