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172. Kapitel

Eine gewöhnliche Beerdigung ist der Einäscherung vorzuziehen  Mit jedem unnatürlichen Prozess mit einer Leiche ist also immer ein Gefahrenmoment für den Urheber verbunden. Die große Frage für den entwickelten Menschen lautet also, wie er sich verhalten soll, um dem natürlichen lebenden Leben in seinem künftigen entseelten Körper nützlich sein zu können.
      Wie der Leser bereits weiß, hat eine Einäscherung absolut nichts mit der natürlichen Behandlung einer Leiche zu tun.
      Was die übliche Bestattungsform betrifft, ist sie, selbst wenn sie in der gegenwärtigen traditionellen Form nicht als hundertprozentig in Kontakt mit der höchsten Moral und mit der absolut natürlichen Handlungsweise betrachtet werden kann, der Einäscherung weitaus vorzuziehen. Und von zwei unvermeidlichen Übeln muss man das kleinste wählen.


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