Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Beisetzung - Inhaltsverzeichnis |
174. Kapitel |
| Die Handhabung einer Leiche und ihre Ausschmückung |
Jede Leiche sollte selbstverständlich nach der tatsächlichen Feststellung des Todes sofort in eine kühle Kapelle gebracht werden.
Der Sarg sollte, selbst wenn er in diesem Fall nicht gerade hermetisch verschlossen ist, doch so dicht sein, dass kein Geruch, keine Flüssigkeiten oder Stoffe der Leiche durch Schlitze oder Fugen hindurchsickern und die Luft für die Umgebung verpesten können.
In Bezug auf die Ausschmückung weiß der entwickelte Leser bereits, dass der Gebrauch von Schnittblumen gegen die Gesetze der Natur verstößt und infolgedessen von Menschen mit einem verfeinerten Gewissen nicht verwendet werden kann. Dagegen kann man dazu übergehen, den Sarg während der Feierlichkeit mit einem großen weißen Tuch oder einer weißen Decke zu überdecken. Wenn diese dem Zweck entsprechend mit Goldstickereien und Goldfransen dekoriert ist, kann man sich eine schönere und geeignetere Dekoration nicht denken. Innerhalb der "Sache" wird man dazu übergehen, dieses Tuch mit dem Hauptsymbol vom Livets Bog zu schmücken, das ja eben die Unsterblichkeit des Wesens, die Unvergänglichkeit des Weltalls und die Existenz Gottes symbolisiert. In reinere, höhere und edlere Gedanken kann eine Totenbahre nicht gehüllt werden. Was dieses Tuch betrifft, wird man vielleicht einwenden, dass die Anschaffung eines solchen für die meisten zu kostspielig sei. Aber darauf ist zu antworten, dass das Tuch oder die Decke natürlich nicht mit dem Sarg begraben werden soll, sondern mehrmals angewendet werden kann, und dass zukünftig die Möglichkeit bestehen wird, solche Decken zu leihen. |
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