Lesen und suchen im Das Dritte Testament
| Die Erschaffung der Kultur - Inhaltsverzeichnis |
7. KAPITEL
Weshalb das unvollkommene Zusammenleben der Menschen keiner Regierung oder einzelnen Person vorgeworfen werden kann
Was das unvollkommene Zusammenleben und die Gesellschaftsordnung der Menschen betrifft, liegt hier nichts Herabsetzendes darin.
Kein Wesen kann eine höhere Entwicklungsstufe repräsentieren als diejenige, zu der es gelangt ist.
Nach den Erfahrungen, die ein Mensch heute nicht hat, sondern die er erst morgen oder zu einem weit späteren Zeitpunkt in seinem Leben machen wird, kann er heute nicht handeln.
Solange ein Wesen in seiner Entwicklung noch nicht so weit gekommen ist, dass es Augen bekommen hat, kann es nicht sehen.
Solange es keine Ohren entwickelt hat, kann es nicht hören.
Solange es ein Pflanzenwesen ist, kann es nicht die Lebensbedingungen eines animalischen Wesens erfüllen.
Hier hilft weder Diktatur noch Folter noch Strafe.
Genau so wie die Pflanze nicht die Lebensbedingungen des Tieres erfüllen kann, kann das Tier auch nicht die Lebensbedingungen des Menschen erfüllen.
Es ist gezwungen, die Sinne zu gebrauchen, den Instinkt und die Verteidigungsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, um sein Leben aufrechterhalten zu können.
Verteidigungsmittel, die ihm nicht zur Verfügung stehen, kann es natürlich nicht benutzen, es kann sich ihrer nicht bedienen.
|
Kommentare bitte an das Martinus-Institut senden.
Fehler- und Mängelanzeigen sowie technische Probleme bitte an Webmaster senden.
Seitenübersicht